Empfehlungen zur Impfung gegen Blauzungenkrankheit für das Jahr 2026
In der Schweiz zirkulieren derzeit die Serotypen BTV-3 und BTV-8 des Blauzungenvirus. Zudem besteht aufgrund der Lage in den Nachbarländern ein Risiko für einen Eintrag weiterer Serotypen, insbesondere von BTV-4.
Die Impfung ist die einzige wirksame Massnahme, um Tiere vor einem schweren Krankheitsverlauf zu schützen, Tierleid zu verhindern und wirtschaftliche Verluste zu reduzieren.
Die Impfung verhindert zwar nicht die Erkrankung, kann jedoch einen schweren Verlauf oder Todesfälle minimieren. Im Einzelfall können diese dennoch auftreten.
Das BLV, die Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzten (VSKT), die Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte (GST) sowie die Tiergesundheitsdienste empfehlen die Impfung von Rindern, Schafen, Ziegen und Neuweltkameliden in der ganzen Schweiz dringend.
Für einen optimalen Schutz sollte die Grundimmunisierung oder Wiederholungsimpfung frühzeitig vor Beginn der Vektorsaison 2026 erfolgen (bei Rindern Januar–März, bei Schafen Januar–Februar).
Bundesbeiträge an BTV-Impfstoffe 2026
Für die Auszahlung der rückwirkenden Verbilligung der verwendeten Impfstoffe 2026 steht ein parlamentarischer Kredit in der Höhe von CHF 5 Mio. zur Verfügung. Die Impfperiode für die rückwirkende Verbilligung der Impfstoffe wird festgelegt auf den Zeitraum 01.09.2025-31.08.2026.
Die Tierhaltenden müssen die erforderlichen Angaben wie schon 2025 über die TVD erfassen.
Auszahlung der Bundesbeiträge für das Jahr 2025
Die Bundesbeiträge für die Impfungen im Jahr 2025 werden pro grundimmunisierte Tier und für jeden Serotyp gewährt. Sie betragen CHF 5.60 für die BTV-Impfung und CHF 19.38 für die EHD-Impfung.
Verbilligungen werden zwischen Januar und November 2026 über die regulären TVD-Abrechnungen von Identitas ausbezahlt.
Für Neuweltkameliden erfolgt die Auszahlung ebenfalls 2026 auf Basis einer separaten Abrechnung.
Entschädigungen für Tierverluste:
Bitte beachten Sie, dass für die Auszahlung von Entschädigungen bei Tierverlusten infolge Blauzunge ZWINGEND ein positiver Virusnachweis für jedes betroffene Tier vorliegen muss.
Alle aktuellen Informationen zum Vorgehen im Kanton Luzern finden sie hier!
Weitere Details finden Sie unter: https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierseuchen/uebersicht-seuchen/alle-tierseuchen/bt.html
Stand: 03.03.2026